Neue Regelungen der Entgeltfortzahlung für Arbeiter und Angestellte

Seit 1.7.2018 gibt es eine Angleichung von Arbeitern und Angestellten bei der Entgeltfortzahlung (in Folge von Krankheit, Arbeitsunfall etc.).
Anbei beleuchten wir ein paar Änderungen in diesem Zusammenhang:

  • Dauert das Dienstverhältnis über ein Jahr so haben Arbeiter und Angestellte Anspruch auf 8 Wochen volles und 4 Wochen halbes Entgelt.
  • Wie schon bisher für Arbeiter gilt in Zukunft auch für Angestellte, dass bei wiederholter Dienstverhinderung durch Krankheit oder einen Unglücksfall innerhalb eines Arbeitsjahres nur insoweit ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, als dieser für das betreffende Arbeitsjahr noch nicht ausgeschöpft ist.
  • Weiters wird in das Angestelltengesetz übernommen, dass bei jedem Arbeitsunfall bzw. jeder Berufskrankheit ein Entgeltfortzahlungsanspruch von 8 Wochen (bzw. länger je nach Betriebszugehörigkeit) pro Anlassfall besteht.

Damit der Krankenstand eines Dienstnehmers für Sie nicht existenzbedrohend wird, unterstützen wir Sie gerne bei der Antragstellung eines Zuschusses durch die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA).

Ab wann die neuen Bestimmungen für Angestellte anzuwenden sind bzw. weitere Details zu den Änderungen finden Sie hier.

Wie gewohnt stehen wir Ihnen gerne für weitere Informationen und Fragen zur Seite. Kontaktieren Sie einfach Ihren persönlichen Ansprechpartner oder schreiben Sie uns unter office@gruber-wt.com .