Vorsteuerrückerstattung – versäumen Sie die Frist 30.9.2019 nicht 💸

Für die Erstattung von Vorsteuern des Jahrs 2018 in EU-Mitgliedsstaaten endet die Frist am 30.9.2019.

Spätestens bis dahin müssen die Anträge für die betreffenden Länder vollständig bei der jeweils zuständigen Behörde eingelangt sein!

Die Anträge in der EU sind zwingend über das lokale elektronische Portal (für alle österreichischen Unternehmer somit via FinanzOnline) einzureichen.

  • Grundsätzlich sind Rechnungen mit einer Bemessungsgrundlage von min € 1.000 bzw. Tankbelege über € 250 einzuscannen und dem Antrag als PDF-File beizufügen. Dabei gilt es die maximale Datengröße bei Einreichung über FinanzOnline von 5 MB zu beachten.
  • Unterjährig gestellte Anträge müssen Vorsteuern von zumindest € 400 umfassen. Bezieht sich ein Antrag auf ein ganzes Kalenderjahr bzw. auf den letzten Zeitraum eines Kalenderjahres, so müssen die Erstattungsbeträge zumindest € 50 betragen.

TIPP: Berücksichtigen Sie eine ausreichende Pufferzeit bei der Einreichung der Anträge, um im Falle von unvorhergesehenen Problemen (zB technische Übermittlungsschwierigkeiten aufgrund unvollständiger Angaben oder zu großer Datenvolumina) den korrekten Antrag dennoch rechtzeitig zu übermitteln. Bei Direkteingabe im FinanzOnline ist die Anzahl auf 40 Belege pro Antrag beschränkt.

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen und Fragen zur Verfügung.