Liegt ein Sachbezug vor, wenn der Arbeitnehmer sein arbeitnehmereigenes Elektroauto unentgeltlich beim Arbeitgeber aufladen kann?
Die Antwort lautet: NEIN, es liegt kein Sachbezug vor, wenn es gratis E-Ladestationen am Abgabeort gibt, da in diesem Fall der übliche Endpreis am Abgabeort Null ist.
Sachbezug = Sachleistungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt gewährt wie beispielsweise ein Dienstwagen zur privaten Nutzung, eine unentgeltliche Dienstwohnung etc.. Der Sachbezug erhöht die Bemessungsgrundlage für die Berechnung diverser Lohnnebenkosten und folglich auch die Abgabenbelastung.
Diese und weitere Fragen beantworten gerne unsere Steuerexpterten der Kanzlei Gruber!