Aufgrund von laufenden Änderungen sowie Neuerungen bei den (Corona)-Maßnahmen sowie im Steuerrecht, ist es nicht einfach den Überblick zu bewahren. Daher haben wir für Sie die wichtigsten Informationen nachfolgend für Sie zusammengefasst

 

1) Aktuelle Vorhaben der Regierung

Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht der aktuellen Regierungspläne, welche die Schwerpunkte Rettung, Entlastung und Investitionen abdecken. Die entsprechenden Gesetzesänderungen sind derzeit am Weg.

  • Umsatzsteuersenkung bzw. befristeter Steuersatz für Gastronomie/Kultur/Publizistik
    Von 1. Juli bis 31. Dezember 2020 gilt ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 5% zur Unterstützung:

    • der Gastronomie (aktuell 10/20% für Speisen und Getränke)
    • der Kulturbranche (Besuch von Museen, Kinos, Theater etc. aktuell 10/13%) sowie
    • des publizierenden Bereichs

Da Unternehmer zur ordnungsgemäßen Rechnungsstellung bzw. Belegerteilung verpflichtet sind, ist eine zeitgerechte Umstellung der Registrierkasse erforderlich. Alternativ bzw. vorübergehend bis zur Umstellung der Kasse könnte lt. BMF der Ausweis des ermäßigten Steuersatzes von 5 % auch durch eine entsprechende Textanmerkung auf dem Beleg erfolgen. Auch eine händische Korrektur bzw. eine Korrektur mittels eines Stempels auf dem Beleg könnte lt. BMF vorgenommen werden.

  • Fixkostenzuschuss
    Durch die geplante Adaptierung sollen Dauer (Verlängerung um 6 Monate) als auch Kriterien verbessert werden.
  • Einkommenssteuerreform – Senkung von 25% auf 20%
    Rückwirkend mit 1.1.2020 soll der Eingangssteuersatz von 25% auf 20% gesenkt werden. Diese vorgezogene Steuerreform bedeutet eine Steuersenkung von bis zu € 350 jährlich für alle Abgabenpflichtigen, welche der Einkommen-/Lohnsteuer unterliegen.
  • Verlustrücktrag
    Mit dem geplanten Verlustrücktrag sollen Verluste eines Unternehmens gegen Gewinne von 2018 und 2019 gegengerechnet werden. Durch diese Maßnahme soll ein Teil der Steuerstundungen nicht mehr rückgezahlt werden müssen.
  • Steuerstundungen
    Diese sollen automatisch bis 15. Jänner 2021 verlängert werden.
  • Investitionspaket
    Von 1. September 2020 bis voraussichtlich 28. Februar 2021 wird es eine Investitionsprämie von 7% bzw. 14 % für neuangeschaffte Wirtschaftsgüter geben. Gebrauchte Wirtschaftsgüter und klimaschädliche Investitionen (z.B. PKW) sind ausgenommen. Für Wirtschaftsgüter im Zusammenhang mit Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit/Life Science kommt der erhöhte Prämiensatz von 14% zur Anwendung. Aus heutiger Sicht empfehlen wir daher geplante Anschaffungen in diesem Zeitraum ab 1. September zu tätigen.
  • Abschreibung für Investitionsgüter
    Mit Einführung der degressiven Abschreibungsmöglichkeit soll bis zu 30 % eines Investitionsgutes im ersten Jahr abgeschrieben und somit die Steuerlast gesenkt werden können. Diese Maßnahme soll ebenfalls einen Investitionsanreiz darstellen.
  • Neue Gesellschaftsform: Austrian Limited
    Es wird die Einführung einer neuen Gesellschaftsform angedacht. Wesentliche Eckpunkte sind:

    • Unbürokratische Gründung + digitale Behördenwege
    • Stammkapital € 10.000
    • Englisch als Amtssprache
  • Weitere Maßnahmen
    Um die Finanzierungsstruktur der heimischen Unternehmen zu verbessern, sollen Maßnahmen für die Erhöhung der Eigenkapitalquoten demnächst ausgearbeitet werden.

2) Beschlossene Maßnahmen/Änderungen

  • Erhöhte Steuerfreibeträge für Essens- und Lebensmittelgutscheine
    Gutscheine für Mahlzeiten bleiben bis zu einem Wert von 8 Euro (bis 30.6.2020 4,40 Euro) pro Arbeitstag steuerfrei, wenn die Gutscheine nur am Arbeitsplatz oder in einer Gaststätte zur dortigen Konsumation eingelöst werden können. Können die Gutscheine auch zur Bezahlung von Lebensmitteln verwendet werden, sind sie bis zu einem Betrag von 2 Euro (bis 30.6.2020 1,10 Euro) pro Arbeitstag steuerfrei.
  • Härtefallfonds:
    Dieser wurde von der Bundesregierung nachgebessert. Mit dem zusätzlich Comeback-Bonus liegen die Förderbeträge grundsätzlich nicht mehr unter € 1.000.
    Die förderbaren Monate wurden ausgeweitet. Für die betroffenen Unternehmer gibt es somit nun bis zu 6 Monate die Zuschüsse aus dem Härtefallfonds.
  • Ergänzungsförderung COVID-19
    Wenn Sie weder im Covid-19 Härtefallfonds noch im Covid-19 Hilfsfonds– Fixkostenzuschuss des Bundes eine Unterstützung in Anspruch genommen haben, gibt es nun eine neue Ergänzungsförderung (Zuschuss von 2.500 €) der WKNÖ. Details dazu finden Sie HIER

Stand 22.06.2020

 

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