Wie Unternehmer eine höhere Bindung und Identifikation ihrer Mitarbeiter schaffen können
Seit 2016 sind Beteiligungen (unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Kapitalanteilen) bis zu einem Höchstbetrag von € 3.000 steuer- und abgabenfrei. Zuvor lag der Höchstbeitrag bei € 1.460.
Vorteile
- Steuerfreie Auszahlung der gewährten Beteiligung möglich (keine Lohnsteuer, keine Sozialversicherungsabgaben, keine Lohnnebenkstoen).
- Beteiligung und etwaige jährliche Gewinnvergütungen sind steuerlich voll abzugsfähig für ihr Unternehmen.
- Unkompliziert und kostengünstig. -> Kein Firmenbuch, kein Notar, etc. notwendig.
- Höhere Bindung und Identifikation des Mitarbeiters
- Mitarbeiter ist der finanzielle Erfolg des Unternehmens wichtig -> WIN-WIN Situation für Mitarbeiter und Unternehmer.
Fazit
Die Mitarbeiterbeteiligung im Allgemeinen ist ein wichtiger Erfolgsbaustein für Unternehmen. Die steuerlich begünstigte Mitarbeiterbeteiligung (Kapitalbeteiligung) ist dabei eine mögliche Säule, die leicht umgesetzt werden kann.
Weitere Informationen und Musterbeispiele finden sie im folgenden Dokument.
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