Handeln Sie rechtzeitig, um Rückforderungen des Kinderbetreuungsgeldes zu vermeiden.

 

War Ihr Gewerbe während des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld aufrecht, müssen Sie den Nachweis erbringen, dass während des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld die Einkommensgrenzen nicht überschritten wurden. In diesem Fall dient als Nachweis eine Zwischenbilanz oder eine Zwischen-Einnahmen-Ausgaben-Rechnung über den Zeitraum des tatsächlichen Kinderbetreuungsgeldbezuges.

Wenn entsprechende Nachweise nicht fristgerecht an die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft übermittelt werden, kann es trotz Einhaltung der Einkommensgrenzen zu Rückforderungen kommen.

Dieser Nachweis sollte innerhalb von 2 Kalenderjahren nach dem Bezugsjahr an den Krankenversicherungsträger übermittelt werden.

Versäumt man diese Frist werden die Einkünfte des gesamten Jahres zur Ermittlung des Zuverdienstes herangezogen, was natürlich in vielen Fällen zu einem Überschreiten der Einkommensgrenzen führen wird, da vor und nach dem Bezug von Kinderbetreuungsgeld im Regelfall höhere Gewinne vorliegen werden.

TIPP: Alle Bezieher von Kinderbetreuungsgeld ab 2014 sollten noch einen entsprechenden Nachweis bei der SVA bis Ende 2016 einbringen!

Haben Sie Interesse und weitere Fragen zu diesem Thema? Dann kontaktieren Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner oder schreiben Sie uns unter Kontakt .