Machen Sie Ihre Kunden auf den Handwerkerbonus aufmerksam. Ihre Kunden werden es Ihnen danken.

Die Antragstellung zur Förderung ist seit 4. Juli 2016 möglich.

Die Regierung hat auch für das Jahr 2016 wieder eine Förderung von Handwerkerleistungen beschlossen. Die Förderung steht bis zum 31. Dezember 2016, solange der Fördertopf von € 20 Mio. noch nicht ausgeschöpft ist, zur Verfügung.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Die Förderungen werden in der Reihenfolge der einlangenden Förderansuchen vergeben (First come first serve).

 

Was wird gefördert?

Es werden ausschließlich Arbeitsleistungen von Handwerkern und befugten Unternehmen in privaten Haushalten gefördert.

Förderungsfähig sind 20 % (maximal € 3.000 ohne UST) der Kosten der Arbeitsleistung und Fahrtkosten. Der Förderbetrag beträgt demnach max. € 600 pro Jahr und Förderwerber/Wohneinheit.

Diese Kosten müssen in der Endrechnung gesondert ausgewiesen werden.

Die Rechnung kann bar oder per Banküberweisung bezahlt werden.

Der Leistungszeitraum und das Datum der Endrechnung muss zwischen dem 1. Juni 2016 bis 31. Dezember 2016 liegen und auch durchgeführt werden, falls für das Jahr 2017 keine Fördermittel zur Verfügung stehen.

 

Einreichung des Förderungsansuchens

Der Förderwerber muss den Antrag vollständig ausgefüllt bei einer der Bausparkassen einbringen. Der Antrag kann per E-Mail/Fax gesendet oder in den (Bank)Filialen, die zum Vertriebsnetzwerk der Bausparkassen zählen, abgegeben werden.

Die Einreichung muss zwischen 04.07.2016 und voraussichtlich längstens bis zum 28.02.2017 erfolgen. Anträge können generell nur so lange gefördert werden, wie Budgetmittel vorhanden sind.

 

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.wko.at/Content.Node/Service/Unternehmensfuehrung–Finanzierung-und-Foerderungen/Foerderungen/Foerderungen-Uebersicht/Handwerkerbonus.html

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/21/Seite.210260.html

 

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