Der Familienbonus Plus soll jene Menschen entlasten, die arbeiten und Kinder haben.
Ab 1.1.2019 steht Familien ein Steuerabsetzbetrag in der Höhe von 1.500 Euro pro Kind und Jahr zu, wenn für das Kind Familienbeihilfe bezogen wird. Nach dem 18. Geburtstag des Kindes steht ein reduzierter Familienbonus in Höhe von € 500 jährlich zu, sofern für dieses Kind weiterhin Familienbeihilfe bezogen wird.
Durch den Familienbonus Plus reduziert sich die Steuerlast direkt.
Geringverdienende Alleinerziehende oder Alleinverdienende, die keine oder eine geringe Steuer bezahlen, erhalten künftig einen sogenannten Kindermehrbetrag in Höhe von max. 250 EUR pro Kind und Jahr.
Der Kindermehrbetrag steht allerdings nicht zu, wenn mindestens 330 Tage Sozialleistungen wie insbesondere Arbeitslosengeld, Mindestsicherung oder eine Leistung aus der Grundversorgung bezogen wurde.
Der Familienbonus Plus kann entweder vom Familienbeihilfenberechtigten oder dessen (Ehe-)Partner zur Gänze in Anspruch genommen werden, aber auch je zur Hälfte ist möglich (also 750 EUR/750 EUR bzw. 250 EUR/250 EUR).
Durch die Einführung des Familienbonus Plus wurden nachfolgende zwei Begünstigungen gestrichen, die die Steuerbemessungsgrundlage (also nicht die Steuer selbst) vermindern:
- der Kinderfreibetrag: 440 EUR oder 2x 300 EUR (bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile) pro Kind und Jahr und
- die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten bis zum 10. Lebensjahr
Wie kann der Familienbonus Plus in Anspruch genommen werden?
- Der Familienbonus Plus kann entweder vom Arbeitgeber bereits bei der laufenden Lohnverrechnung
oder - erst bei der Steuerveranlagung auf Antrag für das Jahr 2019 berücksichtigt werden.
Für den ersten Fall füllen sie ab Dezember 2018 das Formular E30 aus und geben dieses beim Arbeitgeber ab.
Hier gehts zum FamilienbonusPlusRechner:
https://rechner.cpulohn.at/bmf.gv.at/familienbonusplus/#bruttoNetto_familienbonus
Damit können Sie Ihre Ersparnis berechnen.
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