Wenn Sie überlegen, noch heuer einen Elektro-PKW für Ihr Unternehmen anzuschaffen, sollten Sie dies tunlichst bald tun. Nachdem heuer im März der Fördertopf des Bundes zwischenzeitlich ausgeschöpft war wurde mit 18. Mai ein neues Förderprogramm aufgelegt. Von den ursprünglich € 6,2 Mio. schweren Fördertopf stehen mittlerweile auch nur noch rund € 2,5 Mio. zur Verfügung. Nach unseren Informationen wird es heuer zu keiner weiteren Aufstockung der Fördermittel kommen.

Die Förderung kann bereits bei Bestellung des E-Fahrzeuges beantragt werden, jedoch muss dann innerhalb von 16 Wochen das Fahrzeug auch angemeldet werden, ansonsten verfällt der Förderanspruch. Daher bitte auf die Lieferfrist achten! Eine neue Voraussetzung für die Förderung ist nun, dass der Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energieträgern (Ökostrom) stammt. Hier ist ein Nachweis des Stromanbieters erforderlich.

Der Förderzuschuss sieht derzeit wie folgt aus:

  • Der Förderzuschuss vom Bund beträgt € 3.000,- bzw. max. 30% der Anschaffungskosten.
  • Der Förderzuschuss vom Land NÖ beträgt € 750,- (25% des Bundeszuschusses)

In Summe wird der Ankauf daher mit € 3.750,- gefördert. Was zusätzlich aus steuerlicher Sicht für einen Elektro-PKW spricht, ist die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug sowie die Sachbezugsfreiheit. Darüber hinaus ist ein E-Fahrzeug von der NoVA und von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit.

Nähere Infos zu den Förderprogrammen vom Bund und vom Land NÖ finden Sie in den nachfolgenden Links.

https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/foerderungsaktion-elektro-pkw-fuer-betriebe

http://www.noe.gv.at/Wirtschaft-Arbeit/Wirtschaft-Tourismus-Technologie/-Investition-Umwelt/e-mobil_in_noe.html