Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Sie über die aktuellen Handlungsmöglichkeiten aufklären und die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit Corona beantworten.
1) Personalmaßnahmen
Aufgrund der Betriebsschließungen und -einschränkungen ist die Corona Kurzarbeit eine gute Option, um die Normalarbeitszeit und das Arbeitsentgelt aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten herabzusetzen und gleichzeitig die Arbeitsplätze zu erhalten. Vor Beginn der Kurzarbeit müssen die Arbeitnehmer jedoch Urlaubsguthaben vergangener Urlaubsjahre und Zeitguthaben zur Gänze konsumieren. Weiterführende Informationen sowie die Antragsformulare dazu finden Sie laufend aktualisiert unter https://www.wko.at/service/faq-coronavirus-infos.html#heading_corona_kurzarbeit.
Ablauf Corona Kurzarbeit Antrag:
- Schritt: Information einholen bei AMS oder WKO – möglichst zuerst im Internet, dann per Telefon/E-Mail
- Schritt: Folgende Dokumente ausfüllen / Vereinbarungen abschließen:
- Betriebsvereinbarung, in Betrieben ohne Betriebsrat Einzelvereinbarung (Muster auf www.wko.at/corona)
- AMS-Antragsformular (Corona)
- Begründung über wirtschaftliche Schwierigkeiten (Verweis auf Corona und Maßnahmen)
- Schritt: Dokumente dem AMS schicken (wenn möglich via eAMS-Konto, sonst per E-Mail)
- Schritt: Sozialpartner unterschreiben binnen 48 Stunden
- Schritt: Rückmeldung AMS an Unternehmen über Genehmigung / Nachbesserungsbedarf/ Ablehnung
2) Steuern und Sozialversicherung
Alle steuerlichen Erleichterungen können einfach mit einem kombinierten Formular beantragt werden. Dieses können Unternehmen ausfüllen und anschließend entweder an den Postkorb corona@bmf.gv.at senden oder über FinanzOnline hochladen. Gerne können wir das für Sie übernehmen und bitten bei Bedarf um Kontaktaufnahme.
Ratenzahlung und Stundungen der Beiträge der Sozialversicherung der Selbständigen SVS (vormals SVA): Die Anträge zur Stundung und Ratenzahlung können formlos schriftlich per E-Mail oder direkt per Online-Formular eingebracht werden. https://www.wko.at/service/noe/Ratenzahlung-und-Stundungen-der-Beitraege-.html
3) Finanzierungen
Bezüglich dringender Finanzierungen wenden Sie sich bitte an Ihre Hausbank bzw. finanzierende Bank. Mittels der Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung stehen Haftungsübernahmen als Sicherheit zur Verfügung. https://www.wko.at/service/coronavirus-ueberbrueckungsfinanzierung.html
Bitte beachten Sie, dass Direktkredite für Unternehmen sowie Härtefonds für Ein-Personen-Unternehmen und Kleinbetriebe derzeit noch in Ausarbeitung sind. https://www.wko.at/service/faq-coronavirus-infos.html#heading_Kompensation
4) Förderzuschuss WKNÖ
Abhängig von Umsatzrückgang und Branchenzugehörigkeit, können Sie einen einmaligen Zuschuss von bis zu € 5.000 bei der WKNÖ beantragen. Den Antrag finden Sie hier . Der Antrag kann bis zu sechs Monate ab Ende des Umsatzrückganges – bis spätestens 31.12.2020 – der jeweiligen Bezirksstelle übermittelt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter nachfolgendem Link
https://news.wko.at/news/niederoesterreich/Existenzsicherungszuschuss-der-WKNOe.html
Bitte nutzen Sie das Informationsangebot der Wirtschaftskammer unter https://www.wko.at/service/faq-coronavirus-infos.html. Hier finden Sie laufend aktuelle Antworten auf Ihre Fragen.
5) Informationen zum Kanzleibetrieb
Unsere Kanzlei in Zelking ist personell besetzt und in Betrieb. Persönliche Besprechungen in rechtlichen Belangen sind in Notfällen möglich. Die laufende Kommunikation erfolgt derzeit zu den Büroöffnungszeiten telefonisch unter 02752 50 150 oder per E-Mail office@gruber-wt.com;
Ein Großteil unserer Mitarbeiter ist derzeit im Homeoffice tätig. Sollte ein persönlicher Termin gewünscht sein, ersuchen wir um Kontaktaufnahme. Gerne können wir Besprechungen u.a. in Form von Videokonferenzen anbieten.
Bitte beachten Sie, dass die Zweigstellen Amstetten und Scheibbs vorübergehend nicht besetzt sind.
Wir bedanken uns für das Verständnis zum Schutze unser aller Gesundheit.
Herzlichst
Ihr Team der
Gruber Steuerberatung