***UPDATE vom 21.06.2017***

Nach unserem aktuellen Wissenstand soll der Beschäftigungsbonus planmäßig am 01.07.2017 starten. Bis dato gibt es allerdings noch keine veröffentlichten Richtlinien.

Voraussichtlich soll es zu folgenden Änderungen kommen:

  • Berechnung des Zuwachses: Zur Berechnung des Zuwachses wird der Beschäftigungsstand (Anzahl der Beschäftigten) an mehreren Stichtagen aus den letzten 4 Quartalen abgefragt.  Der Stichtag mit dem höchsten Beschäftigtenstand wird dann als Referenzwert herangezogen.
  • Der Antrag kann bis zu 30 Tage nach Anmeldung der zusätzlichen Arbeitskraft gestellt werden. (ACHTUNG: voraussichtlich sind Anmeldungen ab 01.07.2017 förderwürdig).
  • Leiharbeiter, Lehrlinge und geringfügig Beschäftigte werden nicht förderfähig sein.

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Ab 01.07.2017 sollen Anträge für das neue Förderprogramm „Beschäftigungsbonus“ möglich sein!

Bei dieser Förderung sollen 50 % der Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeiträge) für zusätzliche Beschäftigte für die Dauer von 3 Jahren bzw. solange Fördermittel zur Verfügung stehen, durch einen Zuschuss gefördert werden.

 

Unternehmer – unabhängig von Branche und Größenklasse ­- sollen den Beschäftigungsbonus bei der Schaffung von zusätzlichen vollversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen (Voll- und Teilzeitbeschäftigungen) erhalten.

Es muss ein Zuwachs von zumindest 1 Vollzeitkraft erreicht werden. Zur Berechnung des Zuwachses wird die Anzahl der Beschäftigten zum Zeitpunkt der Antragstellung sowohl mit der Anzahl der Beschäftigten 12 Monate* vor Antragstellung verglichen.

* Besteht das Unternehmen noch keine 12 Monate gilt als Berechnungsgrundlage ein Mitarbeiterstand von 0.

 

Beispiel:

Annahme: Ein Unternehmer stellt eine neue Arbeitskraft ein und erfüllt alle Voraussetzungen des Förderprogramms „Beschäftigungsbonus“. Der neue Arbeiter soll € 1.500 brutto verdienen (entspricht einem Nettolohn von ca. € 1.200.)

 

Bruttolohn/Monat                                     ca. € 1.500

Lohnnebenkosten für Arbeitgeber:            ca. € 457

Kosten für Arbeitgeber:                             ca. € 1.957

Förderzuschuss:                              ca. € 229 (50 % der Lohnnebenkosten)

 

Fazit: Bei einem Bruttolohn von € 1.500 erhält der Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe von ca. € 229,- → ein Zuschuss von 50 % der Lohnnebenkosten entspricht rund 15 % des Bruttolohns.

 

Beschäftigungsverhältnisse werden gefördert wenn:

  • die Person beim AMS als arbeitslos gemeldet ist.,
  • es sich um einen Abgänger einer österreichischen Bildungseinrichtung handelt,
  • eine bereits beschäftigt gewesene Person eingestellt wird (Jobwechsler),
  • ein Beschäftigungsverhältnis auf Basis einer Rot Weiß Rot Karte besteht.

Eines dieser Kriterien muss zum Zeitpunkt der Anmeldung des Arbeitnehmers bei der Sozialversicherung nachgewiesen und bei Abrechnung gegenüber der Förderstelle (aws bzw. ÖHT) vorgelegt werden.

 

Nicht gefördert werden:

…Beschäftigungsverhältnisse durch Umgründungen, Verschiebungen im Konzern etc. !

 

ACHTUNG:

Antragstellung soll ab 01.07.2017 möglich sein und hat vor Schaffung der ersten zu fördernden zusätzlichen Vollzeitkraft zu erfolgen. Die Förderung wird jährlich im Nachhinein ausbezahlt. Details zum Förderprogramm sollen in den nächsten Wochen ausgearbeitet werden.

 

 

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