Wer größere Investitionen plant, sollte die nächsten Zeilen unbedingt lesen!

Der Ministerrat hat kürzlich im Rahmen eines Maßnahmenpakets eine Investitionszuwachsprämie beschlossen. Diese Förderung soll nach derzeitigem Informationsstand als direkte Förderung vom Austria Wirtschaftsservice bzw. der Österreichischen Hotel & Tourismusbank abgewickelt werden.

Je nach Unternehmensgröße gestaltet sich die Förderung wie folgt:

  • KMUs (bis 49 Mitarbeiter) sollen mit einer 15%igen Prämie auf einen Investitionszuwachs von € 50.000 bis € 450.000 gefördert werden.
  • Unternehmen zwischen 49 und 250 Mitarbeiter sollen mit einer 10%igen Prämie auf einen Investitionszuwachs von € 100.000 bis € 750.000 gefördert werden.

Nicht gefördert werden voraussichtlich Grundstücke und PKW.

Der Investitionszuwachs bemisst sich folgendermaßen:

Übersteigen die Investitionen 2017 den durchschnittlichen Investitionsbetrag der drei Jahre davor, dann erhält man vom übersteigenden Betrag die Prämie.

Investition – Ø Investitionen der letzten 3 Jahre = Investitionszuwachs (mind. € 50.000 bzw. € 100.000).

 

Beispiel:

Ein Unternehmen beschäftigt 30 Mitarbeiter und hat in den Jahren 2014 bis 2016 folgende Beträge investiert:

  • 2014: € 20.000
  • 2015: € 40.000
  • 2016: € 30.000

     das ergibt im Durchschnitt € 30.000

2017 sollen nun € 100.000 investiert werden. Das ist um € 70.000 mehr (= Zuwachs) als in den letzten drei Jahren.

Die Prämie beträgt daher 15 % von € 70.000 = € 10.500.

 

Bis dato gibt es allerdings noch keinen Gesetzesentwurf. Wir gehen davon aus, dass die geplante Förderung mit 01.01.2017 umgesetzt werden soll. Daher sollte in Betracht gezogen werden größere anstehende Investitionen, falls kein dringender Bedarf besteht und der Preis vom Lieferanten gehalten wird, auf 2017 zu verschieben.

Achtung: Mit der Durchführung der Investition (Auftrag/Bestellung) darf erst begonnen werden, wenn der Förderantrag eingereicht wurde.

 

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